Allgemeine Geschäftsbedingungen
Metallbau Faul, Inhaber Günter Faul, Karawankenweg 37, 9500 Villach — Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmens Metallbau Faul, Inhaber Günter Faul (im Folgenden „Auftragnehmer“), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. Gegenüber Verbrauchern gilt § 5 KSchG: Eine beträchtliche Überschreitung eines Kostenvoranschlags ist nur mit Zustimmung des Verbrauchers zulässig; wird die Zustimmung nicht erteilt, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und hat die bereits erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.
§ 3 Preise
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Für die Abrechnung ist das vor Ort genommene Naturmaß maßgeblich.
§ 4 Zahlung
Zahlungsmodalitäten (einschließlich allfälliger Anzahlungen) werden im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag vereinbart. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Werklohn bei Übergabe fällig. Wir sind berechtigt, dem Auftragswert angemessene Anzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 4 % pro Jahr, gegenüber Unternehmern der Zinssatz nach § 456 UGB.
§ 5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt rechtzeitig für die bauseitigen Voraussetzungen der Ausführung, insbesondere für eine geeignete Zufahrt, einen Stromanschluss am Montageort sowie die Freigabe der Maße und Entwürfe. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und -fristen. Unternehmer haben Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich nach Ablieferung zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie für Ansprüche, die nach dem KSchG zwingend unbeschränkt bestehen.
§ 10 Rücktritt und Storno
Tritt der Kunde ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund vom Vertrag zurück, richten sich die Ansprüche des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 1168 ABGB (Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands und des entgangenen Gewinns unter Anrechnung ersparter Aufwendungen). Gegenüber Verbrauchern bestehen solche Ansprüche nur in dem nach dem KSchG zulässigen Umfang.
§ 11 Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG). Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG) — dies betrifft insbesondere Maßanfertigungen wie Tore, Geländer und Sonderanfertigungen.
§ 12 Pläne und Entwürfe
Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und Skizzen des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Villach zuständig; für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.